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Ladung, Transport, Präzision. Lkw Fahrer gehören zu den Profis auf unseren Straßen. Unsere Fahrschulen begleiten Sie auf dem Weg, um zu dieser Elite zu gehören.

Die Führerschein-Klasse C1 gestattet Ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs zur Beförderung von bis zu acht Personen und einem Gewicht von maximal 7,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge werden meist von Kurier- und Rettungsdiensten oder Feuerwehren verwendet.

Mit der Führerschein-Klasse C dürfen Sie Kraftfahrzeuge von über 3,5 Tonnen führen und dazu mit einem Anhänger von höchstens 750 kg.

Unsere Fahrschulen bieten dabei auch die Erweiterungen C1E und CE, welche Anhänger von mehr als 750 kg Gewicht erlauben, bei der Klasse C1E darf das Gesamtgewicht inklusive Anhänger jedoch 12 Tonnen nicht überschreiten.

Alle Führerscheine dieser Klassen setzen eine Fahrerlaubnis B voraus.

C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 to, aber nicht mehr als 7,5 to auch mit einem Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter:   18
Vorbesitz:   B
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Mindestunterricht:   12 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B,
8 bei Vorbesitz der Klassen D oder D1.
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C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

Mindestalter:   18
Vorbesitz:   C1
Inklusiv-Klassen:   BE
Ausbildung:   Praxis
Prüfung:   Praxis
Mindestunterricht:   -
Details & Anmeldung
C

Kraftfahrzeuge über 3,5 to zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Krafträder) auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter:   21 (18)
Vorbesitz:   B
Inklusiv-Klassen:   C1
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Mindestunterricht:   16 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse B
10 bei Vorbesitz der Klassen C1 oder D1
8 bei Vorbesitz der Klasse D
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CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse über 750 kg

Mindestalter:   21 (18)
Vorbesitz:   C
Inklusiv-Klassen:   C, C1E, BE, T
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Mindestunterricht:   10 Doppelstunden
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L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhänger, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, somit selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter:   16
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   -
Ausbildung:   Theorie
Prüfung:   Theorie
Mindestunterricht:   14
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T

Traktoren über 40 km/h bis 60 km/h Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit in der Land oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land und Forstwirtschaft auch mit Anhänger.

Mindestalter:   16 (18)
Vorbesitz:   -
Inklusiv-Klassen:   L, M, S
Ausbildung:   Theorie, Praxis
Prüfung:   Theorie, Praxis
Mindestunterricht:   18 Doppelstunden
 
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Die Berufszugangsvoraussetzungen für Busfahrer (vom 10.09.2008) und für LKW-Fahrer (vom 10.09.2009) wurden durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) neu geregelt. Alle die ab diesem Zeitraum Ihren Führerschein erwerben und gewerblich Personen oder Güter befördern wollen, müssen neben dem Führerscheinerwerb eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Weiterhin müssen alle Fahrer, sowohl diejenigen, die vor dem jeweiligen Stichtag, als auch diejenigen, die nach dem Stichtag Ihren Führerschein erworben haben bzw. erwerben, regelmäßig Weiterbildungen absolvieren.

Dieses Gesetz gilt für alle Fahrer, die Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, CE, D1. D1E, D, und DE gewerblich auf öffentlichen Straßen führen.

Als anerkannter Bildungsträger bieten wir sowohl die beschleunigte Grundqualifikation, als auch Weiterbildungen an:

  • Die Ausbildung ist praxisbezogen und aktuell.
  • Der Unterricht interessant und abwechslungsreich.
  • Die Fahrlehrer sind erfahrene Praktiker. Unsere Fahrschüler werden von einem freundlichen, hoch motiviertem Team unterstützt.

Gerne stellen wir Ihnen ausführliches Infomaterial zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder schauen Sie einfach in der Fahrschule vorbei. Geschäftskunden beraten wir gerne auch in einem persönlichen Gespräch in Ihrer Firma.

Die Fahrschule Speer bietet dir die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer inkl. der nötigen Führerscheine und der IHK-Prüfung in Form eines 10-wöchigen Intensivkurses an.

Im Rahmen unseres Intensivkurses erwarten dich folgende Inhalte:

  • Führerschein C/CE, C1/C1E
  • ADR Schein
  • ADR Tank
  • Staplerschein
  • Ladungssicherung nach VDI 2700 a
  • Perfektionstraining
  • Beschleunigte Grundqualifikation
  • ECO-Training
  • Ladekran
  • Vorbereitung auf die externe IHK Prüfung zum Berufskraftfahrer

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter, LVA, BfA, ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Bildungsgutscheine können angenommen werden, da wir als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sind.

Gerne stellen wir Ihnen ausführliches Infomaterial zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren oder schauen Sie einfach in der Fahrschule vorbei. Geschäftskunden beraten wir gerne auch in einem persönlichen Gespräch in Ihrer Firma.

EU-Berufskraftfahrer (Intensivkurs)

## kurzer Text und Eckdaten zum Kurs ##

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ADR-Basiskurs

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ADR-Aufbaukurs für Tankfahrzeuge

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ADR-Weiterbildung

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Staplerschein

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Ladungssicherung nach VDI 2700 a

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Ladekran

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Eco-Training

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Perfektionstraining

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Beschleunigte Grundqualifikation

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Eine Weiterbildung ist alle 5 Jahre zu absolvieren und umfasst 35 Stunden Unterricht. Man hat die Möglichkeit, die 35 Stunden auf 5 Jahre zu verteilen; d.h. z.B. pro Jahr 7 Stunden Unterricht. Es findet keine Prüfung statt.

Modul 1 - Eco-Training

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Modul 2 - Kontrollgeräte / Sozialvorschriften

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Modul 3 - Sicherheit im Fokus

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Modul 4 - Der Kunde im Mittelpunkt

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Modul 5 - Ladungssicherung optimieren

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